Inhaber Markus Schneider hat die folgende Qualifikation erworben und eine Ausbildung zur Befähigten Person gemacht. Die befähigte Person ist im Sinne der deutschen Betriebssicherheitsverordnung eine Person, die durch ihre Berufsausbildung, ihre Berufserfahrung und ihre zeitnahe berufliche Tätigkeit über die erforderlichen Fachkenntnisse zur Prüfung der Arbeitsmittel verfügt (Definition nach § 2 (6) BetrSichV).
Ausbildungsinhalte
Die Ausbildungsdauer richtet sich nach der Anzahl der Module. Nach vorheriger Selbstlernphase/Selbststudium können pro Schulungstag mehrere Module geprüft werden. Alle Ausbildungen können auch als Inhouse-Schulung bei Ihnen direkt vor Ort durchgeführt werden. Mindestteilnehmerzahl erforderlich.