Die vorrangigen Maßnahmen der Arbeitssicherheit sind die Sicherung, Minimierung und der Schutz des Arbeitnehmers vor Gefahren, die die Gesundheit betreffen.
Die rechtlichen Grundlagen dazu werden im Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und im Sozialgesetzbuch SGB VII „Gesetzliche Unfallversicherung“ geregelt. Als Bestandteil des Arbeitsschutzes
fallen unter den Begriff auch Maßnahmen zur Vermeidung von Unfällen im
Arbeitsalltag. Denn diese sowie berufsbedingte Krankheiten kosten die
Unternehmen viel Geld. Zur Arbeitssicherheit zählt ebenso der anwendungssichere und störungsfreie Betriebsablauf, auch in Büros. Vermeiden auch Sie präventiv Unfälle und Gefahrenquellen mit der externen Sicherheitsfachkraft der MDS Industrie.. Wir begleiten Sie gerne.