Wir bilden Ihre Mitarbeiter/innen entsprechend der Berufsgenossenschaftlichen Grundsätze für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit aus. Die Ausbildungen können in 77885 Oberachern, Oberkirchstr. 22, bei unseren Partnern oder Inhouse durchgeführt werden.
Pro Schulung können je nach Schulungsinhalt bis maximal 12 Teilnehmer/innen von uns betreut werden.
Wir bieten Schulungen für:
Vorgaben für die Ausbildung der Staplerfahrer sind unter anderem:
ArbSchG, BetrSichV, DGUV Vorschrift 1, DGUV Vorschrift 68, DGUV Grundsatz 308-001, DGUV Information 208-004, DGUV Information 208-009, TRBS 2111 usw.
Ausbildung zum/r Gabelstaplerfahrer/in gemäß DGUV Vorschrift 1 und DGUV Grundsatz 308-001
Vorteile:
Hintergrund
Der Umgang mit dem Gabelstapler erfordert Können, Geschick und ein ausgeprägtes Verantwortungsbewusstsein. Dass die Ausbildung zum/r Gabelstaplerfahrer/in den hohen Anforderungen oft nicht gerecht wird, belegen die etwa 15.000 Arbeitsunfälle jährlich. Nach DGUV Grundsatz 308-001 benötigt jeder, der gelegentlich oder regelmäßig mit einem Flurförderzeug arbeitet, eine entsprechende Ausbildung inklusive einer theoretischen und praktischen Prüfung.
Zielgruppe: Alle Mitarbeiter/innen, die einen Gabelstapler fahren bzw. dies zukünftig beabsichtigen.
Gesundheitliche Eignung für das Steuern von Gabelstaplern (G25)
Theorie und Praxis nach DGUV Grundsatz 308-001:
Abschluss:
Wir bieten Schulungen für:
Vorgaben für die Ausbildung der Arbeitsbühnenbediener sind unter anderem:
ArbSchG, BetrSichV, DGUV Vorschrift 1, DGUV Vorschrift 70, DGUV Grundsatz 308-008, DGUV Regel 100-500 Kapitel 2.10, DGUV Information 208-019, DGUV Information 209-075 usw.
Ausbildung zum/r Bediener/in von Arbeitsbühnen gemäß DGUV Regel 100-500 und DGUV Grundsatz 308-008
Vorteile:
Hintergrund
Der Umgang mit dem Gabelstapler erfordert Können, Geschick und ein ausgeprägtes Verantwortungsbewusstsein. Dass die Ausbildung zum/r Gabelstaplerfahrer/in den hohen Anforderungen oft nicht gerecht wird, belegen die etwas 15.000 Arbeitsunfälle jährlich. Nach DGUV Grundsatz 308-001 benötigt jeder, der gelegentlich oder regelmäßig mit einem Flurförderzeug arbeitet, eine entsprechende Ausbildung inklusive einer theoretischen und praktischen Prüfung.
Zielgruppe:
Personen, die eine Arbeitsbühne bedienen bzw. dies zukünftig beabsichtigen
Voraussetzung:
Mindestalter 18 Jahre
Gesundheitliche Eignung für das Bedienen von Arbeitsbühnen:
Abschluss
Wir bieten Schulungen für:
Vorgaben für die Ausbildung der Kranführer sind unter anderem:
ArbSchG, BetrSichV, DGUV Vorschrift 1, DGUV Regel 100-500, DGUV Vorschrift 52, DGUV Vorschrift 53, DGUV Vorschrift 54, DGUV Information 209-012, DGUV Information 209-013, DGUV Information 214-002, DGUV Information 209-021, DGUV Information 214-005, DGUV Regel 101-005 usw.
Ausbildung zum/r Kranführer/in gemäß DGUV Vorschrift 52 & 53 und DGUV Grundsatz 309-003
Vorteile:
Hintergrund
Der Umgang mit Kranen erfordert Können, Geschick und ein ausgeprägtes Verantwortungsbewusstsein. Dass die Ausbildung zum/r Kranführer/in den hohen Anforderungen oft nicht gerecht wird, belegen die schweren Arbeitsunfälle jährlich. Nach dem Grundsatz DGUV Grundsatz 309-003 benötigt jeder, der gelegentlich oder regelmäßig einen Kran bedient, eine entsprechende Ausbildung inklusive einer theoretischen und praktischen Prüfung.
Zielgruppe:
Personen, die Krane bedienen bzw. dies zukünftig beabsichtigen
Voraussetzung:
Mindestalter 18 Jahre
Gesundheitliche Eignung für das Bedienen von KranenInhalte:
Termine/Ort:
Wir bieten Schulungen für:
Vorgaben für die Ausbildung der Anschläger sind unter anderem:
ArbSchG, BetrSichV, DGUV Vorschrift 1, DGUV Regel 100-500, DGUV Vorschrift 52, DGUV Vorschrift 53, DGUV Vorschrift 54, DGUV Information 209-013, DGUV Information 209-021, usw.
Ausbildung zum/r Anschläger/in
Vorteile:Hintergrund:
Der Umgang mit Lasten erfordert Können, Geschick und ein ausgeprägtes Verantwortungsbewusstsein. Dass die Ausbildung zum/r Anschläger/in den hohen Anforderungen oft nicht gerecht wird, belegen die schweren Arbeitsunfälle jährlich. Nach der DGUV benötigt jeder, der gelegentlich oder regelmäßig Lasten anschlägt, eine entsprechende Ausbildung inklusive einer theoretischen und praktischen Prüfung.
Zielgruppe:
Personen, die Lasten anschlagen bzw. dies zukünftig beabsichtigen
Voraussetzung:
Mindestalter 18 Jahre
Gesundheitliche Eignung für das Bedienen von Kranen
Inhalte:
Abschluss:
Personenbezogener Bedienerausweis, Zertifikat
Termine/Ort:
Wir bieten Schulungen für:
Gesundheitliche Eignung für das Bedienen von Erdbaumaschinen und BaugeräteVorgaben für die Ausbildung Erdbaumaschinen- und Baugeräteführer sind unter anderem:
ArbSchG, BetrSichV, DGUV Vorschrift 1, DGUV Regel 100-500, DGUV Vorschrift 29, DGUV Vorschrift 38, DGUV Vorschrift 77, DGUV Information 201-029, TRBS 2111 usw.
Ausbildung zum/r Erdbaumaschinenführer/in bzw. Baugeräteführer/in gemäß DGUV Regel 100-500
Vorteile:Hintergrund:
Der Umgang mit Erdbaumaschinen und Baugeräten erfordert Können, Geschick und ein ausgeprägtes Verantwortungsbewusstsein. Dass die Ausbildung zum/r Erdbaumaschinenführer/in bzw. Baugeräteführer/in den hohen Anforderungen oft nicht gerecht wird, belegen die schweren Arbeitsunfälle jährlich. Nach der Regel DGUV Regel 100-500 benötigt jeder, der gelegentlich oder regelmäßig Erdbaumaschinen bzw. Baugeräte bedient, eine entsprechende Ausbildung inklusive einer theoretischen und praktischen Prüfung.
Zielgruppe:
Personen, die Erdbaumaschinen und Baugeräte bedienen bzw. dies zukünftig beabsichtigen
Voraussetzung:
Mindestalter 18 Jahre
Gesundheitliche Eignung für das Bedienen von Erdbaumaschinen und Baugeräte
Inhalte:
Abschluss:
Personenbezogener Bedienerausweis, Zertifikat
Termine/Ort:
Wir bieten Schulungen für:
Vorgaben für die Ausbildung der Teleskopmaschinenbediener sind unter anderem: DGUV V1 (Grundsätze der Prävention), DGUV R 100-500 (Betreiben von Arbeitsmitteln), DGUV 308-009 (Grundsatz für das Bedienen von Teleskopstaplern), DGUV V68 (Flurförderzeuge), DIN EN 1459-1-6 (Vorschriften für Bau und Ausrüstung)
Ausbildung zum/r Bediener/in von Teleskopmaschinen gemäß DGUV
Vorteile:
Erweiterung der Fachkompetenz
Bessere Bedientechnik hilft Schäden und Kosten zu vermeiden
Grundsätze der Berufsgenossenschaft werden erfüllt
Geringer Kostenaufwand
Hintergrund:
Der Umgang mit den Teleskopmaschinen erfordert Können, Geschick und ein ausgeprägtes Verantwortungsbewusstsein. Dass die Ausbildung zum/r Bediener/in den hohen Anforderungen oft nicht gerecht wird, belegen die schweren Arbeitsunfälle jährlich. Nach dem Grundsatz DGUV Grundsatz benötigt jeder, der gelegentlich oder regelmäßig eine Teleskopmaschine bedient, eine entsprechende Ausbildung inklusive einer theoretischen und praktischen Prüfung. Bei Teleskopmaschinen kommt es auf die Einstufung der Maschinen an. Entweder ist es ein Stapler mit veränderlicher Reichweite oder ein Mobilkran, ab 5 Grad drehbar.
Zielgruppe:
Personen, die eine Teleskopmaschine bedienen bzw. dies zukünftig beabsichtigen
Voraussetzung:
Mindestalter 18 Jahre
Teilnehmerzahl:
bis maximal 5 Teilnehmer
Gesundheitliche Eignung für das Bedienen von Arbeitsbühnen:
Abschluss: Personenbezogener Bedienerausweis, Zertifikat
Termine/Ort
Einweisung in die Benutzung von Leitern und Tritten
Prüfung von Leitern und Tritten nach BGI 694 /GUV-I694 / TRBS2121
Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) vom 03.10.2002 sowie die Unfallverhütungsvorschriften BGV D 36 / GUV-V D 36 BGI 694, und BGI 663 verlangen von dem Arbeitgeber, dass er seinen Beschäftigten nur solche Arbeitsmittel bereit zu stellen hat, die für den Arbeitsplatz geeignet sind und bei deren bestimmungsgemäßer Benutzung Sicherheit und Gesundheitsschutz gewährleistet sind.
Leitern und Tritte sind harmlos klingende technische Arbeitsmittel und stellen doch eine Gefahrenquelle dar. Im Gewerblichen Bereich werden jährlich ca. 30.000 Absturzunfälle geführt, wovon 20 tödlich enden. In 20 Prozent der Fälle war die Leiter im Vorfeld beschädigt.
In 3% aller Unfälle liegt ein Schaden oder ein Verschulden des Herstellers vor. In über 70% aller Unfälle liegt ein Fehlverhalten des Nutzers da. Hauptunfallursache zu flaches Anlegen einer Anlegeleiter.
Wie vermeidet man Unfälle:
Wir bieten Ihnen diese regelmäßigen Überprüfungen nach Vorschrift der Berufsgenossenschaft BGI 694 durch eine befähigte Person an.
Eintägiger Tageskurs Baustellensicherung / Arbeitsstellensicherung an öffentlichen Straßen nach MVAS 99, RSA 95 und ZTV-SA 97 (innerorts/außerorts Straßen und Landstraßen )
In diesem Seminar lernen Sie eine fachgerechte Sicherung von Baustellensicherungen durchzuführen und zu kontrollieren . Ziel von dieser RSA-Schulung ist die Qualifikation von Personen, die als Verantwortliche in der verkehrsrechtlichen Anordnung benannt werden . Die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen muss den Vorgaben aus RSA, StVO und Arbeitsstättenregelung entsprechen. Dieses Seminar vermittelt praxisnah die hierfür erforderlichen Kenntnisse gem. MVAS 99 und ermöglicht so den Teilnehmern, die Baustellensicherung fachgerecht zu planen, durchzuführen und zu kontrollieren.
Zweitägiges Seminar: Arbeitsstellensicherung an öffentl. Straßen nach MVAS 99, RSA 95 und ZTV-SA 97 (Autobahn) mit Zertifikat
2 Tageskurs Baustellensicherung von längerer und kürzere Dauer Landstraßen und Autobahnen. Ziel dieser RSA-Schulung ist die Qualifikation des Verantwortlichen nach RSA/ZTV-SA für die Sicherung von Arbeitsstellen an allen Arten von Straßen: innerorts, Landstraßen, Autobahnen. Gem. MVAS 99 werden die erforderlichen Kenntnisse für alle Personen vermittelt, die mit Sicherungsmaßnahmen und Überwachungspflichten vor Ort befasst sind. Die jeweiligen Vorgaben zur Verkehrseinrichtung, Wartung, Arbeitsschutz etc. werden praxisnah dargestellt, dass sie schnell und einfach im Betriebsalltag umgesetzt werden können.
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