Wir bieten Schulungen für:
Gesundheitliche Eignung für das Bedienen von Erdbaumaschinen und BaugeräteVorgaben für die Ausbildung Erdbaumaschinen- und Baugeräteführer sind unter anderem:
ArbSchG, BetrSichV, DGUV Vorschrift 1, DGUV Regel 100-500, DGUV Vorschrift 29, DGUV Vorschrift 38, DGUV Vorschrift 77, DGUV Information 201-029, TRBS 2111 usw.
Ausbildung zum/r Erdbaumaschinenführer/in bzw. Baugeräteführer/in gemäß DGUV Regel 100-500
Vorteile:Hintergrund:
Der Umgang mit Erdbaumaschinen und Baugeräten erfordert Können, Geschick und ein ausgeprägtes Verantwortungsbewusstsein. Dass die Ausbildung zum/r Erdbaumaschinenführer/in bzw. Baugeräteführer/in den hohen Anforderungen oft nicht gerecht wird, belegen die schweren Arbeitsunfälle jährlich. Nach der Regel DGUV Regel 100-500 benötigt jeder, der gelegentlich oder regelmäßig Erdbaumaschinen bzw. Baugeräte bedient, eine entsprechende Ausbildung inklusive einer theoretischen und praktischen Prüfung.
Zielgruppe:
Personen, die Erdbaumaschinen und Baugeräte bedienen bzw. dies zukünftig beabsichtigen
Voraussetzung:
Mindestalter 18 Jahre
Gesundheitliche Eignung für das Bedienen von Erdbaumaschinen und Baugeräte
Inhalte:
Abschluss:
Personenbezogener Bedienerausweis, Zertifikat
Termine/Ort: