Wir bieten Schulungen für:
Vorgaben für die Ausbildung der Arbeitsbühnenbediener sind unter anderem:
ArbSchG, BetrSichV, DGUV Vorschrift 1, DGUV Vorschrift 70, DGUV Grundsatz 308-008, DGUV Regel 100-500 Kapitel 2.10, DGUV Information 208-019, DGUV Information 209-075 usw.
Ausbildung zum/r Bediener/in von Arbeitsbühnen gemäß DGUV Regel 100-500 und DGUV Grundsatz 308-008
Vorteile:
Hintergrund
Der Umgang mit dem Gabelstapler erfordert Können, Geschick und ein ausgeprägtes Verantwortungsbewusstsein. Dass die Ausbildung zum/r Gabelstaplerfahrer/in den hohen Anforderungen oft nicht gerecht wird, belegen die etwas 15.000 Arbeitsunfälle jährlich. Nach DGUV Grundsatz 308-001 benötigt jeder, der gelegentlich oder regelmäßig mit einem Flurförderzeug arbeitet, eine entsprechende Ausbildung inklusive einer theoretischen und praktischen Prüfung.
Zielgruppe:
Personen, die eine Arbeitsbühne bedienen bzw. dies zukünftig beabsichtigen
Voraussetzung:
Mindestalter 18 Jahre
Gesundheitliche Eignung für das Bedienen von Arbeitsbühnen:
Abschluss