Leitern und Tritte

Einweisung in die Benutzung von Leitern und Tritten

Prüfung von Leitern und Tritten nach BGI 694 /GUV-I694 / TRBS2121

Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) vom 03.10.2002 sowie die Unfallverhütungsvorschriften BGV D 36 / GUV-V D 36 BGI 694, und BGI 663 verlangen von dem Arbeitgeber, dass er seinen Beschäftigten nur solche Arbeitsmittel bereit zu stellen hat, die für den Arbeitsplatz geeignet sind und bei deren bestimmungsgemäßer Benutzung Sicherheit und Gesundheitsschutz gewährleistet sind.

Leitern und Tritte sind harmlos klingende technische Arbeitsmittel und stellen doch eine Gefahrenquelle dar. Im Gewerblichen Bereich werden jährlich ca. 30.000 Absturzunfälle geführt, wovon 20 tödlich enden. In 20 Prozent der Fälle war die Leiter im Vorfeld beschädigt.

In 3% aller Unfälle liegt ein Schaden oder ein Verschulden des Herstellers vor. In über 70% aller Unfälle liegt ein Fehlverhalten des Nutzers da. Hauptunfallursache zu flaches Anlegen einer Anlegeleiter.

Wie vermeidet man Unfälle:

  • Den Sicheren Umgang mit Leitern Unterweisen
  • Regelmäßige Überprüfung von Leitern und Tritten.Leitern und Tritte müssen daher mindestens einmal Jährlich oder nach entsprechender Nutzung auch in kürzeren Intervallen durch 
  • eine „befähigte Person“ auf ihren ordnungsgemäßen Zustand überprüft werden.

Wir bieten Ihnen diese regelmäßigen Überprüfungen nach Vorschrift der Berufsgenossenschaft BGI 694 durch eine befähigte Person an.