Wir bieten Schulungen für:
Vorgaben für die Ausbildung der Teleskopmaschinenbediener sind unter anderem: DGUV V1 (Grundsätze der Prävention), DGUV R 100-500 (Betreiben von Arbeitsmitteln), DGUV 308-009 (Grundsatz für das Bedienen von Teleskopstaplern), DGUV V68 (Flurförderzeuge), DIN EN 1459-1-6 (Vorschriften für Bau und Ausrüstung)
Ausbildung zum/r Bediener/in von Teleskopmaschinen gemäß DGUV
Vorteile:
Erweiterung der Fachkompetenz
Bessere Bedientechnik hilft Schäden und Kosten zu vermeiden
Grundsätze der Berufsgenossenschaft werden erfüllt
Geringer Kostenaufwand
Hintergrund:
Der Umgang mit den Teleskopmaschinen erfordert Können, Geschick und ein ausgeprägtes Verantwortungsbewusstsein. Dass die Ausbildung zum/r Bediener/in den hohen Anforderungen oft nicht gerecht wird, belegen die schweren Arbeitsunfälle jährlich. Nach dem Grundsatz DGUV Grundsatz benötigt jeder, der gelegentlich oder regelmäßig eine Teleskopmaschine bedient, eine entsprechende Ausbildung inklusive einer theoretischen und praktischen Prüfung. Bei Teleskopmaschinen kommt es auf die Einstufung der Maschinen an. Entweder ist es ein Stapler mit veränderlicher Reichweite oder ein Mobilkran, ab 5 Grad drehbar.
Zielgruppe:
Personen, die eine Teleskopmaschine bedienen bzw. dies zukünftig beabsichtigen
Voraussetzung:
Mindestalter 18 Jahre
Teilnehmerzahl:
bis maximal 5 Teilnehmer
Gesundheitliche Eignung für das Bedienen von Arbeitsbühnen:
Abschluss: Personenbezogener Bedienerausweis, Zertifikat
Termine/Ort